Wenn Sie sich ein Frachtangebot genauer anschauen, stellen Sie möglicherweise fest, dass eine der geltenden Gebühren eine sogenannte summarische Eingangsmeldung (Entry Summary Declaration - ENS) ist, insbesondere wenn Sie Fracht nach Europa versenden. Aber wofür ist diese Gebühr überhaupt?'
Ein Frachtangebot ist in der Regel eine Kombination aus multimodalen Kosten, welche die Seefracht, verschiedene Zuschläge, Gebühren und diverse Anpassungsfaktoren abdecken.
ENS ist eine Abkürzung für Entry Summary Declaration. Sie wird auch “summarische Eingangsanmeldung” (kurz ESumA) genannt.
Ab dem 31. Dezember 2010 hat die Europäische Union durch die Umsetzung der EU-Verordnung 1875/2006 vorgeschrieben, dass für alle Waren, die in das Zollterritorium der EU verbracht werden, ungeachtet ihrer Endbestimmung, wird eine ESumA benötigt. Dazu gehört Ladung, die in einem EU Hafen gelöscht wird (einschließlich der Ladung, welche umgeladen wird) sowie Container, die an Bord bleiben, weil sie für einen nachfolgenden Nicht-EU Hafen bestimmt sind.
Die Reedereien müssen diese summarische Eingangsmeldung (ESumA) beim Zoll der EU einreichen. Diese Erklärung deckt alle Ladungen ab, die auf einem bestimmten Schiff, das in den EU-Häfen anläuft, verladen werden sollen.
Die summarische Eingangsmeldung (ESumA) wird von den EU-Zollbehörden aufgefordert, eine ordnungsgemäße Sicherheitsbeurteilung der Ladung vorzunehmen, die in EU-Häfen einläuft, ähnlich der AMS-Anmeldung für die USA.
Die summarische Eingangsmeldung (ESumA) kann auch von einem Spediteur eingereicht werden, dies darf jedoch nur mit Zustimmung der Reederei erfolgen. Der Spediteur übernimmt dann die Verantwortung für die Richtigkeit und Genauigkeit der eingereichten ENS.
Die summarische Eingangsmeldung (ESumA) muss mind. 24 Stunden vor dem Verladen des Containers am Hafen eingereicht werden.
Die Zollbehörden der EU verlangen, dass folgende wichtige Informationen in einer ENS übermittelt werden:
Der Beförderer muss dann auf die Antwort des EU-Zolls warten, was in der Regel ziemlich zeitnah passiert. Wenn die Antwort des EU-Zolls negativ ist und die Fracht aus irgendeinem Grund abgelehnt wird, erhält der Frachtführer eine DNL-Nachricht (Do Not Load) vom Zollamt der EU.
Dies bedeutet, dass bestimmte Container nicht an Bord dieses bestimmten Schiffs geladen werden dürfen. Die Reederei kann die ESumA jedoch mit allen Änderungen, die für die Verladung auf das nächste Schiff erforderlich sein könnten, erneut einreichen.
Entscheidungen über Strafen werden in den einzelnen Mitgliedsstaaten gemäß des nationalen Zollrechts gefällt. Die Nichteinhaltung der ENS-Vorschriften kann dazu führen, dass die Reedereien die gesperrten Container nicht an Bord laden. Wenn es sich um mehrere Container handelt, kann dies negativ auf den Betrieb des Schiffes auswirken.
Wie Sie schon oben gelesen haben, ist die Einreichung einer ENS ein ziemlich intensiver Prozess, und für die Megaschiffe, die auf den Fernverkehrsstrecken in Europa und mehr als 10.000 Container befördern, kann die Einreichung einer ENS für Reedereien eine äußerst zeitintensive Herausforderung darstellen.
Viele der Transportunternehmen haben spezielle Stellen, die sich nur um ENS-Abwicklungen kümmern. Die Reedereien müssen zudem in der Lage sein, alle oben genannten Informationen elektronisch an die Zollbehörden der EU zu übermitteln.
Reedereien haben derweil einiges in IT-Systeme investiert, welche die erforderlichen Informationen übersetzen und übermitteln können, sowie die Antwortmeldungen von den EU-Zollbehörden erhalten können.
Da diese Anforderungen die Reedereien finanziell erheblich belastet haben, erheben sie daher die ESumA-Gebühr, um diese Kosten zu decken und sicherzustellen, dass alle Container, die auf dem Schiff verladen werden müssen, von den Zollbehörden der EU zum Verladen freigegeben werden.
Diese ESumA-Gebühr wird als Teil der Frachtkosten erhoben. Wenn die Fracht im Voraus bezahlt wird, wird die ENS-Gebühr ebenfalls im Voraus bezahlt und wenn die Fracht abgeholt wird, dann wird die ESumA-Gebühr ebenfalls erhoben.
Jede Reederei entscheidet nach freiem Ermessen über die Höhe der Gebühr und variiert normalerweise zwischen 25 und 35 EUR pro Konnossement.
Weitere hilfreiche Informationen zu diesem Thema können von den folgenden Links heruntergeladen werden:
http://ec.europa.eu/ecip/security_amendment/procedures/index_en.htm
http://ec.europa.eu/ecip/documents/procedures/import_faq_en.pdf
https://shippingandfreightresource.com/eu-entry-summary-declarations-ens-the-new-buzz-word/
Fazit
Versender und Spediteure sollten im eigenen Interesse sicherstellen, dass sie die Anatomie einer Frachtrechnung gründlich verstehen und sich vergewissern, dass nur legitime Kosten in der Rechnung enthalten sind. Wenn zum Beispiel eine ENS-Gebühr in einer Lieferung von China in die USA angegeben ist, so darf eine ENS-Gebühr nicht erhoben werden.
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